Frage fünf unterschiedliche Menschen und du wirst fünf unterschiedliche Meinungen bekommen. So ähnlich fühlten wir uns, als wir drauf und dran waren, herauszufinden, wie wir für unsere Weltreise mit dem Thema Arbeitssuchendmeldung bzw. Arbeitslosenmeldung umgehen sollten. Aber fangen wir mal ganz von vorne an. Dieser Beitrag richtet sich an all diejenigen, die ihre aktuelle Arbeit für eine längere Reise kündigen wollen oder mit dem Gedanken daran spielen. Er beantwortet u. a. die folgenden Fragestellungen:
- Warum sollte ich mich für meine Weltreise arbeitssuchend bzw. arbeitslos melden?
- Wann sollte ich mich arbeitssuchend bzw. arbeitslos melden?
- Wie viel Arbeitslosengeld erhalte ich nach Rückkehr von meiner Weltreise?
- Wie melde ich mich arbeitssuchend/arbeitslos?
Wie du unserem Teaser bereits entnehmen konntest, war es nicht ganz so einfach, wie erwartet, eindeutige Aussagen zu den obigen Fragestellungen zu erhalten. An dieser Stelle möchten wir aber betonen, dass alle Mitarbeiter:innen der Bundesagentur für Arbeit, mit denen wir bisher telefoniert haben (4 Stück) außerordentlich freundlich und hilfsbereit waren. Außerdem übernehmen wir keine Gewähr für die Aussagen in diesem Beitrag. Schon allein, weil sich die Gesetzgebung in diesem Bereich schnell mal ändern kann, empfehlen wir dir wärmstens, dich vor deiner Weltreise mit deinen Fragen direkt an die Bundesagentur für Arbeit zu wenden. Wir haben selbst die Erfahrung gemacht, dass viele Reiseblogs zum Zeitpunkt unserer Reisevorbereitung bereits veraltet waren und die Informationen oft nur teilweise stimmten.
Aber genug bla bla, jetzt gibt es Antworten! Am Ende des Beitrags erfährst du wie immer, wie wir mit den Themen Arbeitslosigkeit und Arbeitslosengeld bei der Vorbereitung unserer Weltreise umgegangen sind.
1. Warum sollte ich mich für meine Weltreise arbeitssuchend bzw. arbeitslos melden?
Wir haben uns dazu entschieden, unsere Jobs für die Weltreise zu kündigen, weil wir zeitlich unabhängig sein wollten. Sprich: Wir wollten uns nicht selbst darauf festnageln, zu einem bestimmten Tag X wieder erstens in Deutschland und zweitens im Büro zu sitzen. Da wir aber auch nicht genau wussten, was nach der Weltreise sein würde, haben wir uns zwangsläufig und vorsorglich mit den Themen Arbeitslosigkeit und Arbeitslosengeld auseinander gesetzt. Sicher war, dass wir auch nach der Rückkehr nach Deutschland laufende Kosten haben würden, die wir bezahlen müssen, wie z. B. Miete, Versicherung, Lebenshaltungskosten etc. Deshalb stellte sich unweigerlich die Frage nach der Finanzierung dieser Kosten bis wir eine neue Einkommensquelle finden würden.
Welche Gründe du auch immer hast, deine aktuelle Arbeit für das Reisen aufzugeben, wir raten dir in jedem Fall, dich mit dem Thema arbeitssuchend melden bzw. arbeitslos melden auseinander zu setzen. Wir können gut nachvollziehen, dass das eine unangenehme Vorstellung ist, diese Aussicht auf „arbeitslos sein“. Aber eigentlich ist es nur etwas, das unser Kopf größer macht, als es ist. Wir sollten uns viel mehr darüber freuen, dass wir in Deutschland die Möglichkeit haben, Dinge auszuprobieren und Risiken einzugehen, weil wir Auffangnetze haben, die uns im Notfall wieder auf die Beine helfen, wie z. B. das Arbeitslosengeld. Abgesehen vom Arbeitslosengeld unterstützt die Bundesagentur für Arbeit außerdem bei der Suche nach einem neuen Job, um den Zeitraum der Arbeitslosigkeit so kurz wie möglich zu halten.
2. Wann sollte ich mich arbeitssuchend bzw. arbeitslos melden?
Differenzieren wir zunächst einmal die beiden Begriffe „arbeitssuchend melden“ und „arbeitslos melden“:
- Arbeitssuchend melden sich Personen, deren Beschäftigungsverhältnis in absehbarer Zeit endet, zum Beispiel wegen eines befristeten Arbeitsvertrags, weil sie gekündigt wurden oder eben, wie in unserem Fall, weil sie selbst kündigen wollen, um auf Weltreise zu gehen. Sinn und Zweck der Arbeitssuchendmeldung ist, dass die Bundesagentur für Arbeit einen dabei unterstützt, schnellstmöglich wieder eine geeignete Arbeit zu finden, im besten Fall bevor man den Status der Arbeitslosigkeit erreicht.
- Arbeitslos melden sich diejenigen Personen, deren Beschäftigungsverhältnis beendet ist und die bis zu diesem Zeitpunkt keine neue Arbeit finden konnten.
Die Reihenfolge ist deshalb in der Regel: arbeitssuchend melden, sobald absehbar ist, dass die aktuelle Beschäftigung endet (falls möglich mindestens drei Monate bevor das Beschäftigtenverhältnis endet). Dann, wenn die Jobsuche bis zum Ende des aktuellen Arbeitsverhältnisses aus welchen Gründen auch immer nicht erfolgreich war, arbeitslos melden. Weitere Informationen dazu findest du sehr schön auf der Website der Bundesagentur für Arbeit beschrieben.
Was dort leider nicht so schön und einfach beschrieben ist (jedenfalls haben wir es nicht gefunden), ist die Frage, wie mit diesen beiden Schritten am besten umzugehen ist, wenn man eine Weltreise plant und dem Arbeitsmarkt deshalb für einen bestimmten Zeitraum nicht zur Verfügung steht, den Anspruch auf Arbeitslosengeld aber gegebenenfalls nach der Rückkehr geltend machen möchte. Das konnten wir nur durch den Griff zum Handy herausfinden. An dieser Stelle möchten wir nochmal darauf hinweisen, dass du dich vor deiner Reise in jedem Fall ebenfalls telefonisch bei der Bundesagentur für Arbeit erkundigen solltest. Wie sich in unserem Fall heraus gestellt hat, sind die meisten Informationen, die wir auf anderen Reiseblogs zu diesem Thema gefunden haben, bereits veraltet.
Vorausgesetzt, du hast innerhalb der letzten 30 Monate für 12 Monate gearbeitet, hast du Stand heute, im März 2022, genau zwei Möglichkeiten im Umgang mit dem Thema Arbeitssuchend- /Arbeitslosenmeldung für deine Weltreise:
- Vor der Weltreise arbeitssuchend bzw. arbeitslos melden: Bei dieser Variante meldest du dich mit einem Vorlauf von mindestens drei Monaten bis zum Ende deiner Beschäftigung arbeitssuchend. Bei einer späteren Arbeitssuchendmeldung kann es passieren, dass deine Sperrzeit erhöht wird. Am ersten Tag deiner Arbeitslosigkeit meldest du dich dann bei deiner Bundesagentur für Arbeit arbeitslos. Da du selbst gekündigt hast, wird dir eine Sperrzeit für die Auszahlung von Arbeitslosengeld von drei Monaten auferlegt. Nach deiner Rückkehr von der Weltreise lässt du deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld bei deiner Agentur für Arbeit prüfen. Da die Sperrzeit während deiner Abwesenheit im Ausland bereits abgelaufen ist, kannst du nach deiner Rückkehr sofort Arbeitslosengeld für maximal 9 Monate beziehen. Den Anspruch auf Arbeitslosengeld kannst du innerhalb von vier Jahren geltend machen, nachdem dein Anspruch geprüft wurde.
- Nach der Weltreise arbeitssuchend bzw. arbeitslos melden: In diesem Fall meldest du dich vor deiner Auslandsreise weder arbeitssuchend noch arbeitslos. Wenn du mindestens ein Jahr aber weniger als eineinhalb Jahre im Ausland warst und dich nach deiner Rückkehr nach Deutschland arbeitssuchend und arbeitslos meldest, wird nicht mehr geprüft, ob eine eventuelle Sperrfrist vorliegt. Du hast in diesem Fall Anspruch auf volle 12 Monate Arbeitslosengeld (gilt für unter 50-jährige). Auch diesen Anspruch kannst du innerhalb von vier Jahren oder auch direkt nach der Rückkehr geltend machen. Ein Beispiel: Du kündigst deinen Job zum 30.06.2022. Am 01.07.2023 (nach mindestens 12 Monaten) oder bis spätestens 01.01.2024 meldest du dich nach der Rückkehr von deiner Weltreise in Deutschland arbeitssuchend und arbeitslos und lässt deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld prüfen. Du hast nun die Möglichkeit, deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld für einen Gesamtzeitraum von maximal 12 Monaten sofort geltend zu machen und erhältst somit direkt nach der Rückkehr Arbeitslosengeld.
Welche Variante sich für dich am besten eignet, hängt davon ab, wie lange du im Ausland reisen möchtest. Bist du mindestens ein Jahr aber maximal eineinhalb Jahre unterwegs, bietet sich Variante 2 an, weil du dir damit die Sperrzeit ersparst und du Anspruch auf ganze 12 Monate Arbeitslosengeld erhältst. Möchtest du dich zeitlich gar nicht festlegen und mehr als eineinhalb Jahre durch die Weltgeschichte reisen, empfiehlt es sich, Variante 1 zu wählen, weil dein Anspruch auf Arbeitslosengeld sonst entfällt.
3. Wie viel Arbeitslosengeld erhalte ich nach Rückkehr von meiner Weltreise?
Mit dieser vereinfachten Rechnung lässt sich ganz leicht das ungefähre Arbeitslosengeld nach Rückkehr von der Weltreise herausfinden. Grundsätzlich bemisst sich die Höhe des Arbeitslosengeldes nach dem Brutto-Gehalt der vergangenen 12 Monate. Um Arbeitslosengeld zu beziehen, musst du in den vergangenen 30 Monaten mindestens 12 Monate gearbeitet haben. Du nimmst zur Berechnung also das Gehalt, das du vor deiner Weltreise verdient hast.
Aus dem Brutto-Gehalt wird nun der Brutto-Lohn pro Tag berechnet, indem das Brutto-Gehalt der vergangenen 12 Monate durch 365 Tage geteilt wird.
Hiervon werden (rein rechnerisch) Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ein Pauschalbetrag für die Sozielversicherung in Höhe von 20 Prozent abgezogen. Das Ergebnis ist das Netto-Entgelt pro Tag.
Dieser Betrag wird nun mit 0,6 multipliziert und man erhält das Arbeitslosengeld pro Tag. Wer Kinder hat, multipliziert mit 0,67.
Ganz bequem ist die Berechnung mit dem Arbeitslosengeld-Rechner der Bundesagentur für Arbeit. Dieser ist ebenfalls nicht auf den Cent genau, liefert aber einen guten Schätzwert.
4. Wie melde ich mich arbeitssuchend/arbeitslos?
Arbeitssuchend melden kann man sich ganz einfach online auf der Website der Bundesagentur für Arbeit. Alternativ geht das auch via Telefon. Auch die Arbeitslosenmeldung kann online abgewickelt werden. Dazu wird aber ein Personalausweis mit freigeschalteter Online-Funktion benötigt. Die Alternative ist die persönliche Arbeitslosenmeldung vor Ort (nicht telefonisch möglich). Für beide Fälle wird kein Termin benötigt.
Auch die Beantragung von Arbeitslosengeld kann über den Online-Bereich abgewickelt werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, telefonisch einen Antrag in Papierform anfordern.
Und so haben wir’s gemacht
Ein dicker fetter Tipp vorab: Lass dich nicht von den Aussagen der Hotline-Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit verunsichern. In unserem Fall war es so, dass wir beide von den Mitarbeiter:innen der Service Hotline unzutreffende Aussagen erhalten haben. Diese bieten dir aber an, einen Rückruftermin mit einer Leistungsabteilung (= Fachabteilung) zu vereinbaren, was du unbedingt annehmen solltest. Durch die (überaus freundliche) Leistungsabteilung haben wir dann auch von den beiden möglichen Varianten erfahren, die oben beschrieben sind.
Kurz und knapp: wir haben uns für Variante 2 entschieden. Warum: Da wir unsere Wohnung für ein Jahr auf Zeit untervermieten wollten, stand für uns so oder so fest, dass wir nach einem Jahr mindestens für einen kurzen Zeitraum wieder in Deutschland sein werden. Genug Zeit, um sich nach der Rückkehr arbeitssuchend und arbeitslos zu melden und den Antrag auf Arbeitslosengeld prüfen zu lassen, falls wir das zu diesem Zeitpunkt wollen. Für den Fall, dass wir danach direkt weiter reisen wollen, können wir den Anspruch auf Arbeitslosengeld innerhalb der nächsten vier Jahre geltend machen und sind damit auf der sicheren Seite.
Natürlich ist es nicht unser Ziel, nach der Rückkehr von der Weltreise erstmal volle 12 Monate Arbeitslosengeld zu beziehen. Aber, um an dieser Stelle mal ein Omi-Sprichwort raus zu hauen: Vorsicht ist besser als Nachsicht. Wie sich alles nach unserer Rückkehr entwickeln wird, wird sich zeigen. Zum heutigen Zeitpunkt fühlt es sich auf jeden Fall gut an, zu wissen, dass wir nach der Weltreise mal mindestens nicht auf der Straße landen werden. 😉
Jetzt bist du dran: Planst du auch, deinen aktuellen Job für deine Weltreise aufzugeben oder hast du diesen Schritt bereits gewagt? Dann nutze die Kommentarfunktion und erzähle uns davon. Wir freuen uns auf den Austausch!
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